Beglaubigung
Beglaubigungen von Unterschriften und von Fotokopien können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung vornehmen lassen. Bei Unterschriftbeglaubigungen müssen Sie persönlich am Schalter vorsprechen und die Unterschrift vor der Amtsperson leisten. Bitte nehmen Sie einen amtlichen Ausweis mit. Für die Beglaubigung einer Fotokopie müssen Sie das Originaldokument mitnehmen, wir erstellen die erforderliche Kopie.
Achtung: Die Beglaubigung von Unterschriften darf nur der Gemeindeverwalter machen. Daher empfehlen wir Ihnen, vorgängig telefonisch abzuklären, ob dieser anwesend ist.
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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