Umzug innerhalb Gunzgen
Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an.

eUmzug (Onlineumzugsmeldung)
Staatsangehörige der EU/EFTA haben nach erfolgtem Umzug das Original der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für die Anpassung der Adresse einzureichen.

Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so

Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq

Persönliche Vorsprache
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit:

• Pass oder Identitätskarte
• neuer Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete

Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit:

• Reisepass oder Personalausweis
• Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• Neuer Mietnachweis oder Bestätigung Untermiete

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