Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. 

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug online via *eUmzug oder persönlich bei uns am Schalter abmelden. Eine Anmeldung am neuen Wohnort ist erst nach erfolgter Abmeldung bei uns möglich. Bitte bringen Sie bei persönlicher Abmeldung Ihre Identitätskarte oder den Pass resp. den Ausländerausweis mit. 


Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu. 

*Wichtig für ausländische Staatsangehörige: Bitte beachten Sie auch die Informationen zu "Voraussetzungen" auf der Website von eUmzug 

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Von Schweizer Bürgern

  • Identitätskarte oder Pass

Von ausländischen Staatsangehörigen

  • Ausländerausweis (Original)

Wegzug ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür so früh wie möglich, spätestens einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei, da Sie ein Formular für die Steuerverwaltung [230 KB] benötigen und die Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden. Für die Abmeldung ist die Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.

Schweizer Bürger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen sich innert 90 Tagen bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland registrieren lassen, oft mit dem Heimatschein. Auf der Website vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA finden Sie die zuständige schweizerische Vertretung im Ausland. Dem Merkblatt für Auslandschweizer können Sie weitere wichtige Informationen entnehmen, ebenso der Website ch.ch.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, Ihren C-Ausweis mit begründetem Gesuch, 4 Jahre reservieren zu lassen. Informieren Sie sich hierzu bitte beim Migrationsamt Kanton Solothurn.

Preis

gratis
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